Aktuelle Information zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!

Die mit der letzten Aussendung verbundene Hoffnung war leider vergebens, und somit müssen wir leider wieder über Verschärfungen von Covid-19 Maßnahmen, die auch den Bereich der Blasmusik treffen, informieren. Mit Donnerstag 24. März 2022 sind mit der 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung folgende Regelungen in Kraft getreten, die für Zusammenkünfte wie Proben und Auftritte gelten:

  • Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.

  • Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

  • Bei Zusammenkünften über 100 Personen ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Diese kann bei Proben und Auftritten am Platz während des Musizierens abgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Musikgruppe in fixer Zusammensetzung agiert, was bei Musikkapellen üblicherweise der Fall ist.

    Alternativ zum Tragen der FFP2-Maske bei Zusammenkünften von mehr als 100 Personen kann eine 3G-Regel für alle Teilnehmer angewandt werden, die durch den für die Zusammenkunft Verantwortlichen zu kontrollieren ist. Dies gilt auch, wenn Sitzplätze nicht zugewiesen bzw, gekennzeichnet sind.


Die aktuelle Verordnung tritt 16. April 2022 außer Kraft.

Entsprechende Beispiele für ein Präventionskonzept und alle aktuellen Informationen zum Thema sind im Blasmusik-Wiki dokumentiert: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

Mit musikalischen Grüßen

Erich Riegler
ÖBV-Präsident

Helmut Schmid
Bundeskapellmeister

Andreas Schaffer
Bundesjugendreferent

> Aktuelle Information zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung_24.03.2022 als PDF

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