Aktuelle Information des ÖBV zu COVID-19 - 04.03.2021
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Aktuelle Lock-Down Situation in der Kultur
Aktuell befindet sich der gesamte Kulturbetrieb in Österreich noch vollkommen im Stillstand. Das betrifft auch unsere Musikvereine, die abgesehen von nicht möglichen Veranstaltungen auch nicht proben können. In vielen Kontakten mit Kultur-verantwortlichen, wie auch zuletzt im Schreiben des Österreichischen Blasmusik-verbandes vom 8. Februar an die maßgeblichen Politiker der Bundesregierung, an die Kultursprecher der Parlamentsparteien, wie auch an die Kulturverantwortlichen aller Landesregierungen hat der ÖBV dringlich eingefordert, dass sobald es Lockerungs-maßnahmen gibt auch das Proben in unseren Vereinen stufenweise zugelassen wird (siehe https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19).
Die aktuellen Informationen seitens der Regierung zeigen leider, dass mit Öffnungsschritten für unseren Bereich vor Ostern nicht zu rechnen sein wird. Ausnahme ist lediglich das Bundesland Vorarlberg, wo erste Schritte bereits als Testregion mit 15. März 2021 gesetzt werden sollen.
Nach internen Informationen aus dem Bereich des Staatssekretariats für Kunst und Kultur wird derzeit der 15. April 2021 als Datum für erste Öffnungen im Kulturbereich angepeilt. Dies ist natürlich auch abhängig von der epidemiologischen Entwicklung und kann nicht als fixe Zusage weitergegeben werden.
Der ÖBV wird sehr genau auf die weiteren Schritte der Öffnung achten und besonders bei Andeutung einer Unverhältnismäßigkeit gegenüber anderen Bereichen die entsprechenden Möglichkeiten für die Blasmusik mit Nachdruck einfordern.
Der Amateurmusikbereich soll in gleicher Weise wie der restliche Kulturbereich wieder hochgefahren werden, denn wir alle brauchen jetzt dringend Perspektiven und Planungsmöglichkeiten. Wir können und müssen gemeinsam lernen, trotz Epidemie, Kultur auszuüben. Dafür wird der ÖBV auch weiterhin eintreten!
Für den Stufenplan wurde die Zahl von 10 Personen als erster Schritt für einen Indoor-Probenbetrieb in den Raum gestellt. Zusätzlich streben wir Modelle an, die beispielsweise mit Freitestungen weitere Schritte der Kulturarbeit im Amateurbereich ermöglichen sollen.
Der einzige ausgenommene Bereich ist die Religionsausübung, wo der Staat die Definition der Möglichkeiten den Religionsgemeinschaften überlassen hat. Laut Festlegung der Österreichischen Bischofskonferenz beispielsweise kann bei einer liturgischen Feier ein Bläserquartett die musikalische Umrahmung übernehmen. Bei einem Begräbnis am Friedhof gelten allerdings die staatlichen Regelungen. Daher empfiehlt der ÖBV jedenfalls bezüglich Musik das Einvernehmen mit dem örtlichen Pfarrer herzustellen.
Unterstützungsfonds für Non-profit Organisationen (NPO)
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun vom 5. März bis 15. Mai 2021 gestellt werden. Kosten für Versicherungen, AKM-Lizenzgebühren, Miete, Wasser, Energie usw. können dadurch gefördert werden. Zum besseren Verständnis der Möglichkeiten und zur Beantragung selbst bereitet der ÖBV auf den Blasmusikbereich adaptierte Informationen vor, die bis Ende März 2021 zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir mit dem Ansuchen zu warten, da es bezüglich des Lockdownzuschusses neue Informationen geben kann. Für den Antrag ist es wichtig, dass für den Antragszeitraum Oktober bis Dezember 2020 ein Einnahmenausfall vorliegt.
Laufende Aktualisierungen unserer Informationen findet man im Blasmusik-Wiki unter der Adresse https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Schutzschirm für Veranstaltungen
Für Veranstalter, die im Zeitraum 1.3.2021 bis 31.12.2022 Veranstaltungen planen, die mit Gesamteinnahmen oder –ausgaben von mindestens € 15.000,- verbunden sind, wurde zur Risikominimierung ein Schutzschild eingerichtet. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank wurde mit der Abwicklung betraut. Ansuchen sind ehestmöglich und jedenfalls vorab zu stellen:
https://www.oehv.at/themen-recht/corona/oeht-schutzschirm-fuer-veranstaltungen
„Wir sind Blasmusik“ – Aktion am 2. Mai 2021
Auch wenn derzeit noch kein gemeinsames Musizieren möglich ist, rufen wir dazu auf, gemeinsam an diesem Tag der Blasmusik unserer wohl größten Leidenschaft nachzugehen! Bringen wir das Land wieder zum Klingen, zeigen wir unsere Präsenz und begeistern wir nach monatelangem Stillstand endlich wieder uns selbst und unser Publikum. Dabei ist es nicht von Bedeutung in welcher Formation – ob am Gemeindeplatz, auf der Alm oder als Familienmusik im Garten für die Nachbarschaft, ob als gesamter Musikverein, als Bauernkapelle oder mehrere Ensembles eines Vereines auf den unterschiedlichsten Plätzen in der Ortschaft. Im besten Fall dürfen wir wieder ein Live-Konzert erleben und damit faszinieren. Dennoch hat das letzte Jahr gezeigt, dass unsere Leidenschaft zur Blasmusik auch mithilfe digitaler Medien vermittelt werden kann. Wer kann sich noch an den Erfolg der wochenlangen Balkonkonzerte erinnern?
Macht mit und seid alle dabei, setzen wir ein Zeichen – Wir sind Blasmusik!
Anmeldungen unter 2021.blasmusik.at. Ein Musikverein kann sich mit mehreren Musikformationen anmelden – dadurch erhöht sich auch die Chance auf einen von zahlreichen Gewinnen. Welche diese sind und ebenso eine erleichterte Version des Marsches „O du mein Österreich“, um in möglichst unterschiedlichen Formationen spielfähig zu sein, finden sich demnächst auf unserer Jubiläumswebsite.
Hinweis zu Covid-19: Bei den diversen Veranstaltungen sind die Vorschreibungen der jeweils gültigen Covid-19-Verordnung einzuhalten.
Bleibt alle gesund!
Mit optimistischen und herzlichen Grüßen
Erich Riegler
ÖBV-Präsident
Helmut Schmid
Bundesjugendreferent
Walter Reschenender
Bundeskapellmeister
> Aktuelle Information des ÖBV zu COVID-19 - 04.03.2021 hier als PDF.