Vorstand und Geschäftsstellen

Der Österreichische Blasmusikverband  ist ein unabhängiger, überparteilicher und gemeinnütziger Verband mit ehrenamtlich tätigen Funktionärinnen und Funktionären, dessen oberstes Ziel es ist, das Blasmusikwesen in jeder Hinsicht zu unterstützen, zu fördern und weiterzuentwickeln. 

Der ÖBV organisiert sich über folgende Gremien:

  • Der Kongress

Die Mitgliederversammlung des ÖBV-Kongress findet einmal jährlich rotiernd in einem anderen Landes- bzw. Partnerverband statt. Im Rahmen Kongress finden sich alle Gremien, die dem ÖBV angehören, zusammen. 

Das Präsidium stellt das Leitungsorgan des ÖBV dar.

  • Das Geschäftsführende Präsidium

Das Geschäftsführende Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, dem Bundeskapellmeister, dem Bundesstabführer, dem Bundesfinanzreferenten, dem Bundesjugendreferenten, dem Bundesschriftführer, dem Bundesmedienreferenten und dem Bundes-EDV-Referenten.

Das derzeit amtierende Geschäftsführende Präsidium:

  • Präsident Erich Riegler
  • Vizepräsident Kons. Ing. Alfred Lugstein
  • Vizepräsident DI Peter Reichstädter
  • Bundeskapellmeister Kons. Prof. Walter Rescheneder
  • Bundesstabführer Gerhard Imre 
  • Bundesfinanzreferentin Mag. Hedwig Eder
  • Bundesjugendreferent Helmut Schmid M.A.
  • Bundesschriftführer Dr. Friedrich Anzenberger
  • Bundesmedienreferentin Raphaela Dünser
  • Bundes-EDV-Referent Franz Jungwirth

 

  • Die Landeskapellmeisterkonferenz

Die Landeskapellmeisterkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die musikalischen Ziele des ÖBV umsetzt und betreut. Der Landeskapellmeisterkonferenz gehören der Bundeskapellmeister mit seinen Stellvertretern, der Präsident, der Bundesjugendreferent, der Bundesstabführer, der Bundesschriftführer und die Landeskapellmeister der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratende Stimme gehören der Landeskapellmeisterkonferenz der Bundesschriftführer und sonstige beratende Experten an.

 

  • Die Landesstabführerkonferenz

Die Landesstabführerkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die musikalischen Ziele des ÖBV im Bereich "Musik in Bewegung" umsetzt und betreut. Der Landesstabführerkonferenz gehören der Bundesstabführer mit seinen Stellvertretern, der Präsident, der Bundeskapellmeister, der Bundesschriftführer und die Landesstabführer der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratende Stimme gehören der Landesstabführerkonferenz der Bundesschriftführer und sonstige beratende Experten an.

Der Bundesjugendleitung gehören mit beschließender Stimme an:

  • der Bundesjugendreferent und seine beiden Stellvertreter
  • die Landesjugendreferenten
  • die Verbandsjugendreferenten der Jugendorganisationen der Partnerverbände
  • die Bundesjugendfinanzreferentin
  • der Präsident des Österreichischen Blasmusikverbandes
  • der Bundeskapellmeister

Mit beratender Stimme gehören der Bundesjugendleitung an:

  • der Bundesschriftführer
  • der Bundesmedienreferent
  • der Bundesfinanzreferent

Kooptiert in die Bundesjugendleitung:

  • die Delegierten der Österreichischen Bundesjugendvertretung
  • Die Landes-EDV-Referentenkonferenz

Die Landes-EDV-Referentenkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die musikalischen Ziele des ÖBV im Bereich EDV und Homepage umsetzt und betreut. Der Landes-EDV-Referentenkonferenz gehören der Bundes-EDV-Referent, der Präsident, ein Vertreter der Österreichsichen Blsmusikjugend und die Landes-EDV-Referenten der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratenden Stimme gehören der Landes-EDV-Referentenkonferent der Bundesmedienrferent, der Bundesschriftführer und sonstige beratende Experten an.

  • Die Landesmedienreferentenkonferenz

Die Landesmedienreferentenkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die Ziele des ÖBV im Bereich Medien umsetzt und betreut. Der Landesmedienreferentenkonferenz gehören der Bundesmedienreferent, der Präsident und die Landesmedienreferenten der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratende Stimme gehören der Landesmedienreferentenkonferenz der Bundesschriftführer und sonstige beratende Experten an. 

  • Der Kontrollausschuss (die Rechnungsprüfer)

Vom Kongress werden zusammmen mit dem Präsidium auf die Dauer von drei Jahen zwei Mitglieder des Kontrollausschusses gewählt. Die Mitglieder müssen unabhängig und unbefangen sein. Den Mitgliedern des Kontrollausschusses obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanz- und Vermögensgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungdmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwenudung der Mittel.

 

 

 

 

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