COVID-19: Musik bei Begräbnissen ist nicht möglich
Für die Begleitung von Begräbnissen mit Ensembles (z.B. Quartett) lässt sich aus der aktuellen Schutzmaßnahmenverordnung folgendes ableiten:
§ 13. (1) Veranstaltungen sind untersagt.
§ 13 (4) Von Abs. 1 ausgenommen sind Begräbnisse mit höchstens 50 Personen. Bei diesen ist gegenüber
Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter
einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
Also kann bei Begräbnissen keinerlei Blasmusik stattfinden, weil MNS-Pflicht herrscht, unabhängig, ob das Indoor oder Outdoor stattfindet.
Obwohl in §1 Abs 1. (Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalten leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.) festgelegt wird, so geht laut Auskunft des Juristen §13 (4) vor, weil dieser spezifisch für Begräbnisse ist.
Unabhängig davon muss dringend davon abgeraten werden und es muss alles unterlassen werden, was nicht unbedingt notwendig ist. Die zweite Welle ist mit voller Gewalt über uns hereingebrochen und wir appellieren, dass wirklich alles unterlassen wird, was nicht unbedingt lebensnotwendig ist.