COVID-19: Proben und Veranstaltungen ab 29.05.2020

Am 27. Mai 2020 wurde nun eine Novellierung der „COVID-19-Lockerungsverordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht, welche mit Freitag 29. Mai 2020 in Kraft tritt.
Es werden damit Proben im Amateurbereich und auch kulturelle Veranstaltungen mit Publikum ermöglicht.
Hilfestellungen für Vereine: 
wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

  • Auch im Blasmusikbereich sind wieder Proben möglich
  • 1m Abstand halten, auf Hygiene achten oder eigenes Sicherheitskonzept
  • Kein Mund-Nasen-Schutz bei Ausübung der Tätigkeit!

Prävention in Musikvereinen:
Mit der schrittweisen Öffnung der Kulturszene kehren immer mehr Beteiligte in ihre Interessengebiete zurück. Auch in der Blasmusik sind ab sofort wieder Proben und Veranstaltungen unter gewissen Voraussetzungen möglich!
Gleichzeitig gilt es, die Infektionsgefahr für Beteiligte so weit als möglich zu minimieren. Daher müssen allgemeine Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Blasmusik auf Vereinsebene bestmöglich umgesetzt werden.

Als Hilfestellung für unsere Vereine stellt der ÖBV vertiefendes Informationsmaterial zu Proben und Veranstaltungen 
unter folgendem Link zur Verfügung:

wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

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