Informationsschreiben des ÖBV zu COVID-19 - 16.03.2021
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit Montag, 15. März 2021 ist erneut eine angepasste Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Kraft getreten, die wiederum Änderungen für die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie vorsieht.
Leider befinden wir uns im Blasmusikbereich nach wie vor im Lock-Down. Seitens des ÖBV wurden in der Zwischenzeit zum wiederholten Mal Interventionen bei den zuständigen Politikern und Kulturverantwortlichen eingebracht. Leider wurden keine Entscheidungen getroffen, die für den Kulturbereich zum jetzigen Zeitpunkt merkbare Öffnungen ermöglichen.
Jedoch im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit ergeben sich erstmals Möglichkeiten, die unter bestimmten Auflagen ein Treffen einer kleinen Gruppe Jugendlicher (Indoor oder Outdoor) ermöglicht. Folgende Rahmenbedingen gelten nun dafür:
- Die Gruppe kann aus maximal 10 Jugendlichen bestehen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (in Vorarlberg können es Outdoor bis zu 20 Jugendliche sein.)
- Zuzüglich sind 2 volljährige Betreuungspersonen in geschlossenen Räumen zulässig (in Vorarlberg können es Outdoor 3 volljährige Betreuungspersonen sein).
- Ein aktuelles, behördlich ausgestelltes negatives Testergebnis muss vorliegen (wir empfehlen dem Veranstalter dies zu kontrollieren):
- Betreuungspersonen: Test max. 7 Tage alt, ansonsten Pflicht für FFP2-Maske
- Jugendliche: Antigentest, dessen Abnahme nur 48 Stunden zurückliegen darf oder ein molekularbiologischer Test, dessen Abnahme nur 72 Stunden zurückliegen darf.
- Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. (§ 17 Abs. 13) - Ein entsprechendes Präventionskonzept inkl. Schulung des Betreuungspersonals muss vorhanden sein. Bei Vorliegen dieses Präventionskonzeptes entfallen beim Musizieren:
- entweder die Einhaltung des zwei Meter Abstandes
- oder die FFP2-Maskenpflicht - Spezifische Hygienemaßnahmen mit Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer COVID-Infektion
- Verwendung von gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätzen. Wir empfehlen eine entsprechende Fotodokumentation.
- Registrierungspflicht der Teilnehmer (Vor- und Familienname; Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) - Aufbewahrungspflicht 28 Tage
- Es herrscht bei den Veranstaltungen Konsumverbot.
- Die Ausgangsregelungen müssen eingehalten werden (Ausgangssperre 20:00 bis 06.00 Uhr).
> Empfehlungen für außerschulische Jugendarbeit des Bundeskanzleramts, Sektion Familie und Jugend
Diese Liste stellt Anforderungen, deren Umsetzung hohen Aufwand und breite Verantwortung voraussetzt. Es obliegt den jeweiligen Vereinsverantwortlichen, ob man unter diesen Umständen die Probenarbeit im Jugendbereich aufnehmen will.
Neben der außerschulischen Jugendarbeit bleiben die Maßnahmen unverändert, wie beispielsweise im Rahmen der Religionsausübung. Dafür verweisen wir auf unser letztes Schreiben vom 04.03.2021. (Hier zur Aussendung)
Laufende Aktualisierungen unserer Informationen, sowie Hilfen zur Gestaltung von Präventionskonzepten und weitere Empfehlungen findet man im Blasmusik-Wiki unter der Adresse
https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Ein Muster für die Erstellung eines Präventionskonzepts, welches auf die aktuelle Verordnung Bezug nimmt und die Anforderungen erfüllt, wird bis Mittwoch, 17.03.2021 im Blasmusik-Wiki herunterladbar sein.
Bleibt weiterhin gesund!
Mit hoffnungsvollen und herzlichen Grüßen,
Erich Riegler
ÖBV-Präsident
Helmut Schmid
Bundesjugendreferent
Walter Reschenender
Bundeskapellmeister
> Informationsschreiben des ÖBV vom 16.03.2021.pdf
> Hier geht es zu allen Informationen des ÖBV rund um COVID-19.