Datenschutz personenbezogener Daten
Auf dieser Seite werden Informationen zur Verfügung gestellt, wie im Österreichischen Blasmusikverband der Schutz personenbezogener Daten gehandhabt wird.
Die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche mit 25. Mai 2018 gültig sind, werden damit umgesetzt.
Datum der letzten Änderung:
Erich Riegler, 16. März 2018
Bemerkungen dazu bitte an Bundes-EDV-Referent Franz Jungwirth franz.jungwirth@blasmusik.at oder an den Präsident des ÖBV Erich Riegler senden: erich.riegler@blasmusik.at
Dokument |
Download | Beschreibung |
Datenschutz-Begriffe |
Definitionen von Begriffen im Zusammenhang mit Datenschutz |
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Datenschutz-Österreichischer-Blasmusikverband |
Hauptdokument, welches die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Österreichischen Blasmusikverband und alle Zusammenhänge im Hinblick auf die Verwaltung von personenbezogenen Daten beschreibt. Version 16. 3. 2018 |
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Datenschutzumsetzung-Verein |
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Für diesen Vorgang werden seitens der Landesverbände individuelle Dokumentationen zur Verfügung gestellt. - Siehe Homepages der Landesverbände. |
Personendaten-Verarbeitung-Liste
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten. Damit werden alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten aufgelistet. Pflicht der Führung, wenn sensible Daten verarbeitet werden. |
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Datenschutz-Verpflichtung |
Formular für die Verpflichtungserklärung gemäß Datenschutzgesetz (DSG), welches alle Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, unterzeichnen müssen. |
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Datenschutzverletzung-Abhandlung |
Prozessdefinition und Abhandlungsvorschrift der Vorgangsweise bei Verletzung des Datenschutzes (data breach). |
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Betroffener-Auskunfterteilung |
Prozess- und Inhaltsdefinition für die Auskunftserteilung nach Anfrage an einen Betroffenen. |
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Betroffener-Rechteumsetzung |
Beschreibung der Vorgangsweisen, wenn ein Betroffener die Umsetzung von Rechten (z.B. Recht auf Löschung) begehrt. |
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Betroffener-Zustimmungserklärung |
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Prozess- und Inhaltsdefinition bzw. Formular für die Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung in der Mitgliederverwaltung. |
Datenschutzbestätigung-AKM-2013 |
Erklärung der AKM zur Einschränkung der Verwendung der übermittelten Kontaktdaten der Musikvereine. |
Alle Unterlagen zum Thema DSGVO im Blasmusikwesen wurden von einem Anwalt mit speziellen Kenntnissen auf dem Gebiet des Datenschutzes geprüft und an die gesetzliche Lage, die ab 25. Mai 2018 gilt, angepasst (Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1070 Wien, Mariahilfer Straße 20). Wir weisen darauf hin, dass die beschriebenen Unterlagen der gesetzlichen Situation ab dem genannten Zeitpunkt entsprechen. Nachdem die DSGVO durchaus auch Textpassagen bietet, die unterschiedliche Interpretationen zulassen, können sich aufgrund zukünftiger Judikatur diverse Vorgänge noch ändern oder sind noch zu präzisieren. Zusätzlich steht noch eine kommende ePrivacy-Verordnung der EU ins Haus, die weitere datenschutzrechtliche Bedingungen bringen könnte. Hierzu wird es unsererseits rechtzeitig Informationen geben.
Wir empfehlen die Umsetzung der EU-DSGVO sehr ernst zu nehmen. Bei Fragen, Anmerkungen oder Anregungen steht der Österreichische Blasmusikverband gerne zur Verfügung.