Coronavirus (COVID-19)
Der Österreichische Blasmusikverband und die Österreichische Blasmusikjugend sind darum bemüht, auch in Zeiten von COVID-19 alle Blasmusikerinnen und Blasmusiker in unseren 2.163 Musikvereinen zu vertreten.
Ein transparenter Informationsfluss bis hin zu den Vereinen ist in Zeiten wie diesen von großer Wichtigkeit. In enger Abstimmung mit Rechtsberatern werden die aktuell gültigen Verordnungen bestmöglich aufgearbeitet und auf unsere Blasmusik umgelegt. Die relevanten Informationen werden schnellstmöglich veröffentlicht.
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NPO Unterstützungsfonds 1. Quartal 2022
Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das 1. Quartal 2022
Um die Non-Profit-Organisationen weiterhin bestmöglich zu unterstützen, wurde der NPO-Fonds bis Ende März 2022 verlängert.10.08.2022
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Zusammenkünfte sind wieder möglich - COVID-19 Prävention in Musikvereinen
Mit 16. April 2022 traten weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.
Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: RIS Dokument (bka.gv.at) - Rechtliche Begründung der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung19.04.2022
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Aktuelle Information zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Die mit der letzten Aussendung verbundene Hoffnung war leider vergebens, und somit müssen wir leider wieder über Verschärfungen von Covid-19 Maßnahmen, die auch den Bereich der Blasmusik treffen, informieren. Mit Donnerstag 24. März 2022 sind mit der 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung folgende Regelungen in Kraft getreten, die für Zusammenkünfte wie Proben und Auftritte gelten:24.03.2022
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Aktuelle Information zu COVID-19 - 05.03.2022
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!Mit 5. März 2022 treten nun weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit nun von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.
05.03.2022
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Aktuelle Information zu COVID-19 - 19.02.2022
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!Wie im letzten Schreiben angekündigt sind mit 19. Februar 2022 weitere Einschränkungen im Rahmen der blasmusikalischen Arbeit gefallen. Insbesondere wurde die bisherige 2G-Regel in unseren Bereichen durch die 3G-Regel ersetzt. Einzelne Bundesländer haben weiterhin die Möglichkeit verschärfte Maßnahmen zu verordnen, was besonders in Wien der Fall ist. Bitte um Berücksichtigung!
21.02.2022
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Aktuelle Information zu COVID-19 - 05.02.2022
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit diesem Schreiben möchten wir sowohl die neuesten Informationen im Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen bezüglich Covid geben, aber auch wichtige Ergänzungsvorschläge die Statuten betreffend.07.02.2022
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COVID-19-Präventionskonzept und Covid-19-Beauftragte
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Covid-19-Beauftragte-ONLINE-KURS sowie eine Vorlage für ein PRÄVENTIONSKONZEPT.
31.01.2022
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COVID-19 - Versammlungen: Aktuelle Informationen des ÖBV
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden,
da sehr viele Musikvereine laut ihren Statuten veranlasst sind zumeist in den ersten Monaten des Kalenderjahres ihre Generalversammlungen (Mitgliederversammlungen) abzuhalten, möchten wir über die aktuell erschienene Verlängerung des gesellschaftsrechtlichen Covid-19 Gesetzes und der gesellschaftsrechtlichen Covid-19 Verordnung informieren.04.01.2022
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COVID-19 - Aktuelle Informationen des ÖBV - 28.12.2021
Mit 27. Dezember wurde die seit 12.12. geltenden Regelungen durch die 3. Novelle der 6. COVID-19-SchuMaV wie folgt verändert:
1) Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
Nur mehr max. 25 Teilnehmer:innen mit 2G in geschlossenen Räumen und im Freien.2) Zusammenkünfte mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:
- Nur mehr max. 500 Teilnehmer:innen mit 2G in geschlossenen Räumen und im Freien.
- Max. 1.000 Teilnehmer:innen mit 2G und PCR-Test.
- Max. 2.000 Teilnehmer:innen mit 2G, Booster-Impfung und PCR-Test.
COVID-19 - Aktuelle Informationen des ÖBV - 12.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Ab Sonntag, 12. Dezember 2021 erlangt die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmen-verordnung ihre Gültigkeit und der generelle Lockdown in ganz Österreich wird damit beendet.28.12.2021
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COVID-19 - Aktuelle Informationen des ÖBV - 15.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit Wirksamkeit vom Montag, 15. November 2021, wurde die 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft gesetzt, womit grundsätzlich eine Ausgangsregelung für Personen, die die 2G-Regel (siehe unten) nicht erfüllen können, eingeführt wurde. Daher ist es solchen Personen derzeit nicht möglich an Zusammenkünften teilzunehmen (Proben und Veranstaltungen).15.11.2021
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Informationsschreiben der ÖBJ: COVID-19 und die Kinder- und Jugendarbeit
Liebe Jugendfunktionärinnen und Jugendfunktionäre!
Leider ist die Situation rund um COVID-19 noch immer dynamisch und ändert sich wöchentlich. Umso wichtiger ist es der Österreichischen Blasmusikjugend, Sicherheit im Umgang mit Probentätigkeiten innerhalb unserer Jugendorganisation zu geben. Bestimmt kennt ihr alle die regelmäßigen Aussendungen des Österreichischen Blasmusikverbandes zum aktuellen Thema.11.11.2021
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COVID-19 - Aktuelle Informationen des ÖBV - 08.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit Wirksamkeit vom Montag, 8. November 2021 wurde die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung novelliert. Daher werden die mit diesem Datum im Blasmusikbereich gültigen Maßnahmen hiermit nochmals zusammengefasst.08.11.2021
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Zusammenkünfte - Handhabung für Marketenderinnen; COVID-19-Präventionskonzept
Im Folgenden wird ein Muster für die Handhabung von Zusammenkünften bezüglich Marketenderinnen zur Verfügung gestellt. Dieses kann downgeloaded und an den eigenen Musikverein angepasst werden.
Muster Handhabung COVID-19-PräventionskonzeZt §12für Marketenderinnen
26.07.2021
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Covid-19: Aktuelle Information des ÖBV 14.07.- Unterstützungsfonds für NPOs 2021
Spittal/Drau, am 14.Juli 2021
Unterstützungsfonds für Non-Profit Organisationen (NPO)
Sehr geehrte Funktionärinnen und Funktionäre,
der NPO-Unterstützungsfonds wurde nun um das erste Halbjahr 2021 verlängert. Ab 8. Juli bis 15. Oktober 2021 kann für das erste Halbjahr 2021 ein Antrag gestellt werden.
Kosten für Versicherungen, anteilige AKM-Lizenzgebühren, Miete, Wasser, Energie usw. können dadurch gefördert werden. Für den Antrag ist es wichtig, dass für den Antragszeitraum Jänner bis Juni 2021 ein Einnahmenausfall vorliegt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit pauschal einen Struktursicherungsbeitrag zu beantragen.
Details zum Antrag und zum Ablauf finden sich in den beiliegenden Unterlagen.
Link zur Antragstellung: https://antrag.npo-fonds.at
Allgemeine Informationen seitens des BMKOES zum NPO-Fonds: https://npo-fonds.at
Weiterführende Informationen seitens des ÖBV: https://wiki.blasmusik.at/pages/viewpage.action?pageId=45482019Covid-Schulung für Jugendbetreuer*innen
Das Rote Kreuz hat in Kooperation mit der Österreichischen Blasmusikjugend eine Online COVID-Schulung für Jugendbetreuer/innen angeboten. Dieses Webinar ist unter folgendem Link nachzuschauen: https://wiki.blasmusik.at/pages/viewpage.action?pageId=57147539Mit musikalischen Grüßen,
Erich Riegler Helmut Schmid, MA Prof. Walter Rescheneder
Präsident des ÖBV Bundesjugendreferent Bundeskapellmeister14.07.2021
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COVID-Schulung für Jugendbetreuer/innen
Ihr startet wieder mit der Probenarbeit in eurem Musikverein? Auch die Proben mit dem Jugendblasorchester werden wieder aufgenommen?
Vorab ist es wichtig, sich über Rechtliches und Wissenswertes rund um COVID-19 zu informieren.
Das Rote Kreuz in Kooperation mit der Österreichischen Blasmusikjugend bot eine Online COVID-Schulung für Jugendbetreuer/innen an.
Welche Themen wurden behandelt?- Hygiene
- Verordnungen und Recht
- Jugendarbeit-Spezifika
Für einen sicheren Probenstart!05.07.2021
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COVID-19 - Aktuelle Informationen des ÖBV - 03.07.2021
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit 1. Juli 2021 trat die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft, die zusätzlichen Erleichterungen für die Musikvereine mit sich bringt. Proben und künstlerische Darbietungen (Konzerte und sonstige Auftritte) gelten als Zusammenkünfte (§12). Folgende Regelungen gelten daher für Proben, künstlerische Darbietungen sowie für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit und betreute Ferienlager (§ 13).Regelungen für Zusammenschlüsse bis zu 100 Personen
Ein Musikverein ist als geschlossene Gruppe zu betrachten, daher sind folgende Punkte erleichtert worden:- kein 3G-Nachweis notwendig,
- keine MNS-Schutzpflicht notwendig,
- kein COVID-19-Beauftragter notwendig
- kein COVID-19-Präventionskonzept (§ 12 Abs 7 notwendig).- Bei Auftritten und Konzerten, WENN zusätzliche Personen dazukommen, sind spezifische Regelungen für die Örtlichkeiten der Auftritte/Konzerte zu beachten. (Konzertsäle, Gastronomie-, Beherbergungsbetriebe, …) (§§ 4 bis 8).
- Ein öffentlicher Ort in geschlossenen Räumen (wie etwa Bahnhofshallen oder Unterführungen) besteht außerdem MNS-Pflicht. Säle in Gasthäusern oder Kirchen sind jedoch keine öffentlichen Orte in geschlossenen Räumen im Sinne der 2. COVID-19-ÖV.
Regelungen für Zusammenkünfte über 100 bis 500 Personen
- Die Zusammenkunft ist anzeigepflichtig. Die Anzeige ist bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde spätestens eine Woche vor der Zusammenkunft unter Angabe folgender Daten einzubringen: Name und Kontaktdaten (Telefonnummer E-Mail-Adresse) des für die Zusammenkunft Verantwortlichen
- Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft,
- Zweck der Zusammenkunft,
- Anzahl der Teilnehmer.- Ein 3G-Nachweis für alle Personen ist erforderlich,
- ein COVID-19-Beauftragter ist bereitzustellen,
- ein COVID-19-Präventionskonzept ist zu erstellen.
- Der Verantwortliche für Zusammenkunft ist verpflichtet zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Daten zu erheben (gilt nur bis 22. Juli 2021):
- Vor- und Familiennamen
- Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse
- Datum und Uhrzeit des Betretens
Die sind DSGVO - konform zu handhaben, nur für diesen Zweck zu verwenden, 28 Tage aufzubewahren, und danach zu löschen. - Personen, die zur Durchführung einer Zusammenkunft notwendig sind, sind nicht in die Anzahl der Personen einzurechnen. Die Musiker des Orchesters zählen somit nicht dazu.
Regelungen für Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen (§ 12 Abs 2 und 3)
- Es gelten die Regelungen wie bei den Zusammenkünften über 100 bis 500 Personen.
- Zusätzlich ist eine Bewilligung durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt zwei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.
Ein Muster-Präventionskonzept sowie aktuelle Informationen zum Thema sind im Blasmusik-Wiki herunterladbar: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Die aktuelle Verordnung ist mit 28. Juli 2021 befristet. Sobald neue Informationen vorliegen, wird der Österreichische Blasmusikverband diese umgehend kommunizieren.
Im Sinne der wechselseitigen Rücksichtnahme aller Beteiligten innerhalb der Musikvereine bitten wir auch weiterhin auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Musikerinnen und Musiker Rücksicht zu nehmen.
Wir hoffen sehr, dass das Impfangebot zahlreich genützt wird und wir dadurch den künftigen Herausforderungen, die sich aus der bevorstehenden Urlaubs- und Reisezeit sowie den Virusvarianten stellen werden, gut entgegentreten können und auch im kommenden Herbst und Winter die bestehenden Öffnungen in Kraft bleiben werden. Hier übermitteln wir eine vor einiger Zeit geschriebene Empfehlung von drei engagierten Blasmusikerinnen und Blasmusikern, die als Ärzte tagtäglich mit dieser Erkrankung zu tun haben.
Mit musikalischen GrüßenErich Riegler
ÖBV-Präsident
Helmut Schmid
Bundesjugendreferent
Walter Reschenender
Bundeskapellmeister
> Aktuelle Information des ÖBV vom 03.07.2021 als PDF03.07.2021
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COVID-19 - WIR DÜRFEN WIEDER GEMEINSAM MUSIZIEREN
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit 9. Juni 2021 wurde die 5. Novelle zur Covid-19 Öffnungsverordnung, mit Gültigkeit ab 10. Juni 2021, veröffentlicht, die nochmals wesentliche Erleichterungen für die Musikvereine mit sich bringen.10.06.2021
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COVID-19: Aktuelle Informationen des ÖBV - 05.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Die Regelungen der 4. Novelle zur Covid-19 Öffnungsverordnung bringen für den Bereich der Blasmusik wesentliche Erleichterungen, welche nun ab 10. Juni 2021 in Kraft treten.05.06.2021
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COVID-19 - weitere Lockerungen ab 10. Juni 2021
Werte Funktionärinnen und Funktionäre,
liebe Kolleginnen und Kollegen in den Landesbüros!
Der Österreichische Blasmusikverband hat sich in den letzten Wochen und Tagen intensiv um baldige weitere Öffnungsschritte für unsere Blasmusik bemüht.
Durch konsequente Gespräche mit verschiedensten Ministerien und Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebenen konnte wesentlich dazu beigetragen werden, dass mit 10. Juni 2021 weitere Schritte, die auch auf unsere Arbeit in den Musikvereinen positiv wirken, geplant sind.28.05.2021
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Sebastian Kurz und Werner Kogler zu Besuch bei der Musikkapelle Pöllau
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler besuchten gemeinsam mit dem steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer die Musikkapelle Pöllau zu einem Lokalaugenschein im kleinsten Kreis im örtlichen Probelokal.18.05.2021
Covid-19-Beauftragte – ONLINE-KURS
Obwohl derzeit keine Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen, ist es sinnvoll schon jetzt an Weiterbildungen zu den Themen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen zu denken. Optionale Möglichkeiten dazu sind ein Onlinekurs zum „Covid-19-Beauftragten“ oder die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes.
Der Covid-19-Beauftragte ist nicht nur qualifiziert, um Mitarbeiter von Veranstaltungen über die erforderlichen Maßnahmen und die aktuell gültigen Gesundheitsregelungen zu informieren, sondern setzt auch das Covid-19-Präventionskonzept um. Er ist zudem Ansprechperson für Fragen bezüglich Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
In Kooperation mit dem Roten Kreuz bietet der ÖBV seinen Mitgliedern einen vergünstigten Onlinekurs zum „Covid-19-Beauftragten“ an. Interessierte können sich zu dem Kurs, bestehend aus acht Modulen jederzeit anmelden und die einzelnen Module zeit- und ortsunabhängig abschließen. So bekommen sie Basiswissen vermittelt, welches für die Durchführung von Veranstaltungen nötig ist und erhalten somit ein Mehr an Sicherheit.Nach Absolvierung der acht Module dieses Online-Kurses:
- kennen Sie die für einen COVID-19-Beauftragten erforderlichen Grundlagen
- können Sie ein COVID-19-Präventionskonzeptes fachlich fundiert umsetzen
- sind Sie für die Tätigkeit des COVID-19-Beauftragten optimal vorbereitet
- erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung
Informationen und Anmeldung zu dem Kurs finden Sie >HIER.17.05.2021
COVID-19: Schwerpunkt Marschieren
Spittal an der Drau, am 12. Mai 2021
Liebe Funktionärinnen, liebe Funktionäre,
nachdem es vermehrt zu Anfragen bezüglich Marschproben und Teilnahmen an Prozessionen ab dem 19. Mai 2021 gekommen ist, geben wir euch die Empfehlungen, angepasst an die gestern veröffentlichten Vorschriften, wie folgt bekannt.Prozessionen: Hier ist die Regelung der Bischofskonferenz abzuwarten.
Marschproben:
- Marschproben mit mehr als 50 Musikerinnen und Musiker sind derzeit nicht möglich.
- Marschproben mit mehr als 10 Personen sind der Gesundheitsbehörde anzuzeigen (jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. in Innsbruck das Stadtmagistrat).
- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Marschprobe müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein.
- Die allgemeinen Hygienevorschriften sind auch bei Marschproben und Ausrückungen im Freien einzuhalten.
- Der Nasen-Mundschutz sollte so lange getragen werden, bis die Musikkapelle in Marschaufstellung steht. Beim Abtreten bitte umgehend den Platz verlassen und wieder den Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Der Seitenabstand von 2 Metern (Körpermitte-Körpermitte) ist einzuhalten.
- Der Tiefenabstand ist auf 2 Meter zu vergrößern.
- Eine Verpflegung (Getränke + Jause) bei Marschproben ist derzeit nicht erlaubt.
Detaillierte Informationen:
- Wird beim Marschieren oder beim Aufstellen der Kapelle aufgrund von 5er-Reihen auch die linke Fahrspur (Gegenfahrbahn) auf nicht geschlossenen Straßen genutzt, ist darauf zu achten, dass die Kapelle nach vorne und hinten gut abgesichert ist (Straßenverkehrsordnung beachten).
- Aufgrund lokaler Gegebenheiten ist es oft nicht möglich, mit dem Seitenabstand von 2 Metern in 5er-Reihen zu marschieren. Hier empfehlen wir die Aufstellung in 3er-Reihen und das Schlagzeug eventuell in der Mitte zu platzieren.
- Schwenkungen: Hier muss auf eine Verkürzung des Tiefenabstandes während der Schwenkung verzichtet werden.
- Große und Kleine Wenden: müssen so angelegt sein, dass der Seitenabstand von 2 Meter (Körpermitte-Körpermitte) gewährleistet ist. Die Breite Formation würde einen Abstand von 4 Meter bedeuten.
- Abfallen und Aufmarschieren: es ist ebenso darauf zu achten, dass der Tiefenabstand und Seitenabstand zumindest 2 Meter sein sollten. Beim Vertiefen der Kapelle darauf achten, dass dabei der Tiefenabstand auf 4 Meter vergrößert werden muss.
Empfehlungen seitens des ÖBV:
- Es wird empfohlen, einen Ordnerdienst bei Marschproben zu organisieren, da es hier zu Zuschaueranhäufungen kommen könnte. Vielleicht sollte es auch beim Gemeindeamt eine Ankündigung der Marschprobe als Veranstaltung geben, damit es nicht zu Anzeigen kommt.
- Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass wir als Funktionärinnen und Funktionäre für etwaige Verstöße gegen die COVID19 Verordnungen voll haftbar sind.
Bitte vor allen Proben und Auftritten immer die ÖBV-Homepage für die österreichweit gültigen Rahmenbedingungen, aber auch die Homepage des eigenen Landesverbandes wegen allfälliger Landesregelungen zu beachten.
Sollte es durch neue Verordnungen auch hier wieder einen "Normalzustand" geben, informieren wir euch umgehend.
Die Empfehlung für Marschproben und Auftritte wurde von den Landesstabführern Robert Werth und Markus Schiffer aus Tirol erarbeitet. Für diese Überlegungen und Texterarbeitungen gebührt ihnen herzlicher Dank.Gerhard Imre Erich Riegler
Bundesstabführer ÖBV-PräsidentDas Informationsschreiben kann auch HIER runtergeladen werden.
Alle Aktivitäten des ÖBV zu Covid-19 können HIER nachgelesen werden.
12.05.2021
COVID-19: Neue Verordnung zu Öffnungsschritten ab 19. Mai 2021
Spittal an der Drau, am 11. Mai 2021
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!Der ÖBV und die Landesverbände erreichen gemeinsam eine Teilöffnung für die Blasmusik ab 19. Mai 2021
Der Österreichische Blasmusikverband hat sich in den letzten Wochen und Tagen mit verschiedensten Maßnahmen und Interventionen auf allen Ebenen intensiv für umsetzbare und verhältnismäßige Öffnungsmaßnahmen im Bereich der Blasmusik eingesetzt.
Seitens der Bundesregierung war offensichtlich vorgesehen, vorerst den Bereich der ehrenamtlichen Kultur am 19. Mai gar nicht zu öffnen. Daher hat der ÖBV in sehr guter Kooperation mit dem Chorverband Österreich eine intensive Medien- und Aufklärungskampagne gestartet. Ziel dieser Kampagne waren in erster Linie politische Entscheidungsträger auf Bundesebene bis zu den höchsten Regierungsvertretern und der Verwaltung in den für die Bewältigung der Pandemie zuständigen Ministerien. Alle Landesverbände haben zudem ihre Landeshauptleute direkt um Unterstützung ersucht, was auch sehr breit erfolgte. In den größten Medien des Landes bis hin zur „Zeit im Bild 1“ wurde unser Anliegen thematisiert.
Ein herzliches Dankeschön an alle Funktionärinnen und Funktionäre sowie an tausende Mitglieder, die unser aller Anliegen mit vielen weitere Einzelaktionen begleitend unterstützt haben!
Wir konnten erreichen, dass die Verordnung einen eigenen Punkt zum Thema Vereinstätigkeit und Probenarbeit umfasst.
Im Detail gilt für die Blasmusik nun ab 19. Mai 2021 für die Probentätigkeit folgendes:
1. Zusammenkünfte: Proben (Blasmusikvereine)
Variante 1
Indoor und Outdoor: Höchstens 50 Personen
Hier gelten die Bestimmungen:
- Im Indoor-Bereich müssen pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, ansonsten ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen.
- Der für die Zusammenkunft Verantwortliche hat die Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen anzuzeigen (siehe unten).
- Gegenüber von Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten.
- Ein Zutrittsnachweis ist dem für die Zusammenkunft Verantwortlichen vorzuweisen (siehe unten).
- Die Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken ist nicht erlaubt.
Variante 2
Bei mehr als 50 Personen ist zusätzlich zu den Bestimmungen zu Variante 1 ein COVID-Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept zu erstellen.
Variante 3
- Indoor: Höchstens 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich maximal 6 Minderjähriger gegenüber denen diese Erwachsenen Aufsichtspflichten wahrnehmen.
- Outdoor: Höchstens 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich maximal 10 Minderjähriger gegenüber denen diese Erwachsenen Aufsichtspflichten wahrnehmen.
Hierfür sind keine Bestimmungen für Abstandsregeln vorgeschrieben.
Im Allgemeinen gilt für alle Varianten eine Maskenpflicht, nur beim Musizieren selbst kann sie entfallen.
Alle Zusammenkünfte in diesen Bereichen sind nur zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr zulässig.2. Jugendbereich (außerschulische Jugendarbeit, betreute Ferienlager):
- Die Gruppe kann aus bis zu 20 Jugendlichen, die das Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bestehen.
- Zuzüglich sind 4 volljährige Betreuungspersonen in geschlossenen Räumen zulässig.
- Ein Präventionskonzept ist zu erarbeiten und umzusetzen. Wird dieses nicht erarbeitet und umgesetzt, so ist der Abstand von zwei Metern und das Tragen einer Maske einzuhalten.
- Ein Zutrittsnachweis ist dem für die Zusammenkunft Verantwortlichen vorzuweisen (siehe unten).
Religionsausübung:
Im Bereich der Religionsausübung gilt nach wie vor die Festlegung der Österreichischen Bischofskonferenz, wonach bei einer liturgischen Feier ein Bläserquartett die musikalische Umrahmung übernehmen kann. Bei einem Begräbnis am Friedhof gelten allerdings die staatlichen Regelungen. Daher empfiehlt der ÖBV jedenfalls bezüglich Musik das Einvernehmen mit dem örtlichen Pfarrer herzustellen. Eine Angleichung seitens der Bischofskonferenz in den nächsten Tagen ist zu erwarten (z.B. in Hinblick auf die Fronleichnamsprozession).Veranstaltungen:
Aus derzeitiger Verordnungssicht empfiehlt es sich nicht eine Veranstaltung im Blasmusikbereich zu planen. Für Mitte Juni ist eine neue Verordnung vorgesehen, die weitere Planungen in Aussicht stellt.Zutrittsnachweise (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr):
Bis der sogenannte „Grüne Pass“ eingesetzt werden kann, dürfen folgende (bisherige) Nachweise für Zutritte verwendet werden:- Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse
- Geimpft: Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass. Gültig ab Tag 22 nach der Erstimpfung.
- Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.
Ab Anfang Juni 2021 sollen zusätzliche digitale Nachweis-Varianten zum Einsatz kommen.
Erhebung von Kontaktdaten:
Der Verantwortliche für eine Zusammenkunft (mehr als 4 Personen Indoor und mehr als 10 Personen Outdoor) ist verpflichtet, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Daten zu erheben:- Vor- und Familiennamen
- Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse
- Datum und Uhrzeit des Betretens
Die Daten sind DSGVO-konform zu handhaben, nur für diesen Zweck zu verwenden, 28 Tage aufzubewahren und danach zu löschen.
Anzeige von Zusammenkünften:
Wenn mehr als zehn Personen zusammenkommen, hat der für die Zusammenkunft Verantwortliche spätestens eine Woche davor bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde diese Zusammenkunft anzuzeigen. Dafür sind folgende Angaben zu machen:- Name und Kontaktdaten (Tel.Nr., E-Mail) des Verantwortlichen
- Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft
- Zweck der Zusammenkunft
- Anzahl der TeilnehmerInnen
Diese Anzeige erfolgt elektronisch per E-Mail an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder per Web-Applikation.
Detaillierte Klarstellungen hinsichtlich dieser Verordnung können sich bei der Realisierung noch ergeben und werden im Blasmusik-Wiki aufgezeigt bzw. werden die Musikvereine in gewohnter Weise darüber informiert.
Ein Muster für die Erstellung eines Präventionskonzepts sowie praxistaugliche Beispiele, welche auf die aktuelle Verordnung Bezug nehmen und die Anforderungen erfüllen, werden ab Donnerstag, 13.05.2021 im Blasmusik-Wiki herunterladbar s0ein.
https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Der Österreichische Blasmusikverband wird sich intensiv um baldige weitere Öffnungsschritte bemühen und die Anliegen von 150.000 ehrenamtlich tätigen Musikerinnen und Musikern weiterhin mit Nachdruck an die politisch zuständigen Personen herantragen.
Wir alle wissen, dass mit der Verordnung ab 19. Mai nur ein kleiner Schritt gemacht wurde und damit noch nicht unsere gewohnte Normalität in unserem Vereinsleben zurückkehrt. Jedoch sind wir uns sicher, dass alle Funktionärinnen und Funktionäre und unsere tausenden Mitglieder diesen ersten Schritt zurück in die Normalität verantwortungsvoll und kreativ nutzen werden, damit Blasmusik in Österreich wieder erklingen kann!
Alles Gute, viel Erfolg und bleibt weiterhin gesund!
Mit musikalischen Grüßen,Erich Riegler Helmut Schmid, MA Prof. Walter Rescheneder
Präsident des ÖBV Bundesjugendreferent BundeskapellmeisterDas Schreiben kann zudem HIER runtergeladen werden, ebenso findet sich HIER die Verordnung, die ab 19. Mai 2021 gültig ist.
11.05.2021
COVID-19: Zwischenbericht -Wir warten auf die neue Verordnung!
Von der Österreichischen Bundesregierung wurden Öffnungsschritte in den Corona-Maßnahmen für 19. Mai 2021 angekündigt. Die dazugehörige Verordnung sollte 14 Tage vorher (5. Mai) veröffentlicht werden. Die derzeitige Auskunft lautet, dass sich das bis etwa 10. Mai verzögern wird.
07.05.2021
Aktuelle Information des ÖBV - COVID-19 (NPO-Fonds) | Aus- und Weiterbildungskatalog des ÖBV
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Unterstützungsfonds für Non-profit Organisationen (NPO)26.03.2021
Informationsschreiben des ÖBV zu COVID-19 - 16.03.2021
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Mit Montag, 15. März 2021 ist erneut eine angepasste Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Kraft getreten, die wiederum Änderungen für die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie vorsieht.16.03.2021
NPO Unterstüzungsfond – Anträge jetzt möglich!
Zu berücksichtigende Unterstützungen:
- Förderbare Kosten (AKM Lizenzgebühren, Miete, Versicherung,...)
- Struktursicherungsbeitrag noch einmal 7% der Vorjahreseinnahmen
- Lockdown-Zuschuss für besonders betroffene Vereine im Lockdown
12.03.2021
Aktuelle Information des ÖBV zu COVID-19 - 04.03.2021
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!
Aktuelle Lock-Down Situation in der Kultur04.03.2021
Schreiben an Kulturstaatssekretärin Mag.a Mayer
Sehr geehrte Frau Kulturstaatssekretärin, sehr geehrte Frau Mag.a Mayer,
die Blasmusik in Österreich als kulturelle Breitenbewegung ist nun bald ein Jahr lang sehr eingeschränkt. In den letzten Monaten gibt es sie de facto nicht mehr!08.02.2021
Informationsschreiben des ÖBV - 15.12.2020
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden,
es gibt unterschiedliche Interpretationen über die Auslegung der Verordnungen. Der Österreichische Blasmusikverband hat sich bis dato auf juristische Beratung und zusätzlich auf die Antworten des Krisenstabs im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gestützt, weil an dieser Stelle auch die Verordnungen erstellt werden.16.12.2020
Stellungnahme des ÖBV zu COVID-19 - 02.11.2020
Aktualisierung 02.11.2020
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden,
seit 3. November 2020 sind in Österreich keinerlei Veranstaltungen mehr erlaubt und die österreichische Blasmusik steht wieder still. Gerade in der anstehenden Adventszeit, die vor allem auch durch unsere Musik festlicher und besinnlicher wird, ist dies deutlich zu spüren. Dennoch hoffen wir, dass Alternativen wie Familienmusik bzw. Hausmusik genutzt werden oder mithilfe digitaler Medien ein musikalischer Advent verbracht werden kann.01.12.2020
COVID-19: Musik bei Begräbnissen ist nicht möglich
Für die Begleitung von Begräbnissen mit Ensembles (z.B. Quartett) lässt sich aus der aktuellen Schutzmaßnahmenverordnung folgendes ableiten:
04.11.2020
COVID-19 - DURCHhalten - ABSTAND halten - ZUSAMMENhalten
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!
Die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Covid-19 Pandemie stellen uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. So ist derzeit ein geregelter Probenbetrieb in unseren Musikvereinen oft schwierig umzusetzen und die Durchführung von Veranstaltungen erfordert hohes Verantwortungsbewusstsein.28.09.2020
Ehrenamts-Fonds zur Unterstützung von Vereinen
Viele gemeinnützige Vereine – zu denen auch die Musikvereine des ÖBV zählen – stehen durch die Coronakrise vor wirtschaftlichen Problemen. Für die Betroffenen stellt die Regierung nun einen Unterstützungsfonds zur Verfügung.
26.07.2020
Ergänzung zur COVID-19-Lockerungsverordnung vom 29. Mai 2020
Aktualisierung 09.06.2020
Seit 29. Mai 2020 ist die Novelle der „Covid-19-Lockerungsverordnung“ in Kraft, welche die Aufnahme des Probenbetriebes und die Durchführung von Veranstaltungen ermöglicht.
Um einige Unklarheiten zu hinterfragen bzw. konkrete Auskünfte zu erlangen, hat sich der Österreichische Blasmusikverband neuerlich im Sozialministerium direkt an den Krisenstab gewandt. Dabei wurde zu folgenden Themenbereichen Nachstehendes klargestellt:09.06.2020
COVID-19: Proben und Veranstaltungen ab 29.05.2020
Am 27. Mai 2020 wurde nun eine Novellierung der „COVID-19-Lockerungsverordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht, welche mit Freitag 29. Mai 2020 in Kraft tritt.
Es werden damit Proben im Amateurbereich und auch kulturelle Veranstaltungen mit Publikum ermöglicht.
Hilfestellungen für Vereine:
wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID1929.05.2020
Chronologie der ÖBV/ÖBJ–Aktivitäten rund um COVID-19
Hier sehen Sie eine chronologische Auflistung aller Aktivitäten in Verbindung mit COVID-19 des ÖBV und der ÖBJ:
12.05.2020
ÖBV-Presseaussendung 08.05.2020
Die österreichische Blasmusik steht still
Seit zwei Monaten herrscht absoluter Stillstand - keine Proben, keine Vereinstätigkeit und keine Konzerte.12.05.2020
Expertisen, Stellungnahmen und Einschätzungen zu COVID-19 im Zusammenhang mit dem Musizieren
Zum Thema Coronavirus (COVID-19) im Zusammenhang mit den Musizieren gibt es bereits verschiedenste Expertisen, Stellungnahmen und Einschätzungen von Fachleuten.
Im folgenden eine Auflistung von einigen Expertisen:29.04.2020
Coronavirus (COVID-19) Informationsschreiben des ÖBV
Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden,
die Situation der Pandemie mit dem Virus Covid-19 in Österreich verbessert sich langsam und das öffentliche Leben wird langsam wieder „hochgefahren“. Trotzdem gelten aktuell noch strenge Maßnahmen, wie Abstandsregeln und Versammlungsverbote.14.04.2020
Coronavirus (COVID-19)
Am 06. April 2020 verkündete die Bundesregierung die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).
Darunter auch das Veranstaltungsverbot, welches vorerst bis Ende Juni 2020 alle Veranstaltungen gänzlich untersagt.07.04.2020
Coronavirus: Ein Appell der Österreichischen Blasmusik
Zuhause bleiben – Risiken minimieren – Leben retten
Liebe Musikerinnen und Musiker,eure Gesundheit ist uns wichtig!
Aus diesem Grund richtet sich die Österreichische Blasmusik mit diesem Appell an euch.19.03.2020
ÖBV/ÖBJ: Abgesagte bzw. verschobene Veranstaltungen
Von den Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) sind leider auch der ÖBV und die ÖBJ betroffen.
Informationen zu betroffenen Veranstaltungen sind hier zu finden.18.03.2020