Aktuelle Information zu COVID-19 - 19.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!

 

Wie im letzten Schreiben angekündigt sind mit 19. Februar 2022 weitere Einschränkungen im Rahmen der blasmusikalischen Arbeit gefallen. Insbesondere wurde die bisherige 2G-Regel in unseren Bereichen durch die 3G-Regel ersetzt. Einzelne Bundesländer haben weiterhin die Möglichkeit verschärfte Maßnahmen zu verordnen, was besonders in Wien der Fall ist. Bitte um Berücksichtigung!

 

 

 

Folgende Rahmenbedingungen gelten derzeit laut Bundesverordnung:

  • Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine Einschränkungen,
  • Die generelle FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt vorerst bestehen. Ausgenommen von dieser Pflicht ist man bei Proben und künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung (Musikverein, oder Untergruppe), während des Musizierens, wenn durch zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PCR-Test, oftmaliges Lüften) das Infektionsrisiko minimiert wird.
  • Die Teilnahme an Zusammenkünften ist nur Personen gestattet, die einen gültigen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erbringen können.
  • Es gilt die allgemeine Sperrstunde 24.00 Uhr (Zusammenkunft zwischen 05.00 und 24.00 Uhr).
  • Der für die Zusammenkunft Verantwortliche darf ab 11 Personen die Teilnehmer nur einlassen, wenn sie einen gültigen 3G-Nachweis
  • Anmeldung der Zusammenkunft von mehr als 50 Personen spätestens eine Woche vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Ab 50 Personen Bestellung eines Covid-19 Beauftragten und Bereitstellung eines Covid-19 Präventionskonzeptes.
  • Bei mehr als 250 Teilnehmern Einholung einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Frist 2 Wochen).
  • Erhebung der Kontaktdaten der Teilnehmer durch den für die Zusammenkunft Verantwortlichen.

Bei Auftrittsorten können spezifische Regelungen gelten, die zusätzlich zu beachten sind.

 

Ab dem 5. März 2022 sind weitere Lockerungen seitens der Bundesregierung angekündigt, womit voraussichtlich alle Zutrittsregelungen, Personenobergrenzen und die Sperrstunde fallen werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht im Bereich der Zusammenkünfte wird dann abgeschafft.

 

Bei allen gesetzliche Lockerungen empfehlen wir derzeit bei Zusammenkünften aufgrund der noch immer sehr hohen Infektionszahlen mit Vorsicht vorzugehen. Beispielsweise kann ein Musikverein vor einer Zusammenkunft einen negativen Test von allen einfordern.

 

Alle aktuellen Informationen zum Thema sind im Blasmusik-Wiki herunterladbar:

https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

 

Die aktuellen Maßnahmenlockerungen und die weiteren in zwei Wochen geplanten Öffnungsschritte lassen nun einen fast uneingeschränkten blasmusikalischen Betrieb bei Proben und Veranstaltungen zu. Aufgrund der Prognosen der Pandemie­entwicklung für das Frühjahr und den Sommer können nun auch mit viel geringeren Risiko Ziele für die Musikkapellen geplant werden, womit nach den langen Zeiträumen der Einschränkungen unser geliebtes Kulturgut Blasmusik wieder frei gelebt werden kann.

 

 

Mit musikalischen Grüßen

Mit musikalischen Grüßen

Erich Riegler
ÖBV-Präsident

Helmut Schmid
Bundeskapellmeister

Andreas Schaffer
Bundesjugendreferent

> COVID-19 - Aktuelle Informationen des ÖBV - 19.02.2022 als PDF.


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