AKM

Die AKM-Gesellschaft vertritt Musikschaffende, basierend auf rechtlichen Gegenständen wie dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz. Dem Österreichischen Blasmusikverband sind besonders die Förderung österreichischer Komponist*innen und die Bereitstellung österreichischer Blasmusikliteratur von Bedeutung. Seit längerem wird das Bestreben verfolgt, die administrativen Abläufe zwischen der AKM und den Musikkapellen des Österreichischen Blasmusikverbandes zu erleichtern.

Zwischen der AKM und dem ÖBV besteht ein partnerschaftlicher Vertrag, in dem den Mitgliedskapellen des ÖBV die Bewilligung der Aufführung von Werken grundsätzlich erteilt wird. Im Gegenzug dazu verrechnet die AKM einen jährlichen Pauschalbetrag, der aus einer Kopfquote der einzelnen Musikkapellen errechnet wird. Mit dem Pauschalbetrag sind alle vereinseigenen Veranstaltungen von Musikkapellen, von Bezirks- und Landesverbänden und Veranstaltungen des ÖBV abgedeckt, sofern das Programm der Veranstaltung von folgenden Musikensembles/-kapellen bestritten wird:
• Mitgliedskapellen des Österreichischen Blasmusikverbandes
• Eine oder mehrere Auswahlgruppen einer Musikkapelle, eines Bezirks- oder Landesverbandes bzw. des ÖBV im Auftrag des jeweiligen Verbandes
• Einem Bezirks- oder Landesblasorchester (die Musiker*innen dieser Orchester müssen Mitglieder des ÖBV sein)

Die Abgabefrist der Programmeldungen endet am 31. Jänner 2021 für alle Aufführungen des Kalenderjahres 2020. Die AKM-Programmeldungen können fortlaufend gemeldet werden und erleichtern somit den Musikvereinen den Meldungsprozess.

AKM-Vereinbarung

Die aktuelle Vereinbarung des ÖBV mit der AKM (Juni 2012) steht HIER als PDF zum Download frei.

ACHTUNG: ab 1. Jänner 2020 gilt eine neue Kopfquote!

> ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen (inkl. neue Kopfquote 2020)

 

Allgemeine Informationen über die LSG
Die LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpret*innen und der Produzent*innen von Tonträgern und Musikvideos. (www.lsg.at)

Inwiefern die LSG für uns Musikvereine von Bedeutung ist und warum und wo man sich registrieren kann, ist hier nachzulesen: > LSG – informieren und registrieren

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