Das Urheberrecht

Hinsichtlich der Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial spielt das Urheberrecht eine wesentliche Rolle im österreichischen Blasmusikwesen. Unsere Musikvereine arbeiten stetig an ihrer musikalischen und organisatorischen Weiterentwicklung. Seit einigen Jahren wird auch am Image und besonders an der Präsenz der Musikkapellen in der Öffentlichkeit gearbeitet. Als Musikverein ist man heute ständig mit dem Aussenden von Medientexten, der Veröffentlichung von Tonquellen und dem Pflegen von Social-Media-Kanälen konfrontiert.

Wusstet ihr, dass...

  • Musik im Internet, beispielsweise auf einer Website, jährlich Kosten aufwirft? Die Kosten eines Marsches belaufen sich auf etwa 216 Euro pro Jahr.
  • Im Gegenzug dazu die Veröffentlichung von Musik auf YouTube wesentlich unproblematischer ist? Seit September 2013 besteht mit YouTube eine Einigung hinsichtlich der Musiklizenz. Diese sorgt dafür, dass Komponist*innen und Texter*innen für die Nutzung ihrer Musikwerke auf YouTube in Österreich vergütet werden. Somit steht es uns frei, kostenlos Musik auf YouTube zu veröffentlichen.

> Was wir im Umgang mit diesen Disziplinen im punkto Urheberrecht beachten müssen, könnt ihr hier nachlesen!

> Hier findet ihr Informationen zur Digitalisierung von Notenblättern. 

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