Aktuelle Information zu COVID-19 - 05.03.2022
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!
Mit 5. März 2022 treten nun weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit nun von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.
Es sind nunmehr bei Zusammenkünften im Blasmusikbereich, bei Proben und Veranstaltungen keine Pflichten mehr gegeben für:
- Tragen einer FFP2-Maske
- Erheben der Kontaktdaten
- Kontrollieren eines 2G bzw. 3G-Status
- Einhaltung einer Sperrstunde
- Einholung einer Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
Weiterhin ist aber noch zu beachten:
Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dies ist nicht notwendig bei Zusammenkünften (Sitzungen) von Vereinsorganen (z.B.: Vorstandssitzung, Jahreshauptversammlung).
Auch wenn in der gegenständlichen Verordnung keine Personenhöchstzahlen mehr vorgesehen sind, stellen Regelungen zur Steuerung der Personenströme sowie allgemeine Entzerrungsmaßnahmen sinnvolle Präventionsmaßnahmen dar.
Entsprechende Beispiele für ein Präventionskonzept und alle aktuellen Informationen zum Thema sind im Blasmusik-Wiki herunterladbar:
https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Trotz dieser weitreichenden Öffnungsschritte empfiehlt der Österreichische Blasmusikverband im Hinblick auf die noch sehr hohen Infektionszahlen weiterhin mit erhöhter Vorsicht und guten Hygienemaßnahmen bei den Zusammenkünften zu agieren.
Seit nunmehr zwei Jahren war es Aufgabe des Österreichischen Blasmusikverbandes die Verbände und Vereine in Österreich zu informieren, wie sich die häufig wechselnden Verordnungen auf die Arbeitsmöglichkeiten in den Musikvereinen niedergeschlagen haben. Etliche Male war es notwendig bei Bundesstellen und über die Landesregierungen zu intervenieren, um zumindest gegenüber anderen Bereichen nicht benachteiligt zu sein. Oft waren unsere Nachrichten Botschaften zu Einschränkungen. Wir hoffen aber zumindest, dass damit Klarheit geschaffen werden konnte.
Vielfach haben die Musikvereine wieder das Vereinsleben aufgenommen und man ist bestrebt die Schwierigkeiten der Pandemie hinter sich zu lassen. In wenigen Fällen gab es aber auch persönliche Differenzen und unterschiedliche Anschauungen zur Vorgangsweise. Es ist nun eine gute Gelegenheit, gerade bei aller Grausamkeit, die derzeit in Osteuropa herrscht, zu zeigen, dass die Musikvereine ein Ort der Zusammenarbeit, ja geradezu ein Vorzeigeprojekt für gesellschaftliches harmonisches Miteinander sind. Wir möchten dazu ermuntern, die wertvolle Kulturarbeit wieder intensiv zu betreiben, sich Ziele zu setzen und damit die Blasmusik wieder erblühen zu lassen.
NPO-Fonds Anträge für Quartal 4 / 2021
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2021 können nun vom 21. Februar bis 30. April auf https://antrag.npo-fonds.at gestellt werden.
Der Struktursicherungsbeitrag kann nur in Zusammenhang mit der Beantragung von förderbaren Kosten in der Höhe von zumindest 250,- Euro beantragt werden. Förderbare Kosten sind: Versicherungen, AKM-Lizenzgebühren, Miete, Wasser, Energie usw.
Auch ist es wichtig, dass für den Antragszeitraum Oktober bis Dezember 2021 ein Einnahmenausfall vorliegt.
Einzelne Bundesländer haben weiterhin die Möglichkeit verschärfte Maßnahmen zu verordnen, was besonders in Wien der Fall ist. Bitte um Berücksichtigung!
Mit musikalischen Grüßen
Erich Riegler
ÖBV-Präsident
Helmut Schmid
Bundeskapellmeister
Andreas Schaffer
Bundesjugendreferent
Zum Dokument