Zusammenkünfte sind wieder möglich - COVID-19 Prävention in Musikvereinen

Mit 16. April 2022 traten weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.

Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: RIS Dokument (bka.gv.at) - Rechtliche Begründung der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung


Es sind nunmehr bei Zusammenkünften im Blasmusikbereich, bei Proben und Veranstaltungen keine Pflichten mehr gegeben für:
• Tragen einer FFP2-Maske
• Erheben der Kontaktdaten
• Kontrollieren eines 2G bzw. 3G-Status
• Einhaltung einer Sperrstunde
• Einholung einer Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde

Weiterhin ist aber noch zu beachten:
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dies ist nicht notwendig bei Zusammenkünften (Sitzungen) von Vereinsorganen (z.B.: Vorstandssitzung, Jahreshauptversammlung).

Nach oben