Musik in Bewegung
Die Marschmusik als die elementarste Erscheinungsform bläserischen Musizierens bedarf einer intensiven, seriösen und disziplinierten Pflege. Um den Musikkapellen neben ihrem konzertanten Aufgabenbereich die Möglichkeit zu geben, "Musik in Bewegung" in repräsentativer Form zu praktizieren und damit die Attraktivität der Marschmusik in der Öffentlichkeit generell zu erhöhen, wurde vom ÖBV ein Wertungsspiel für Marschmusik, kurz "Marschmusikbewertung", ins Leben gerufen.
Die Zielsetzung dieser "Marschmusikbewertung" liegt einerseits in der Optimierung des musikalischen und visuellen Aspekts im öffentlichen Auftreten der Blasmusikkapellen, andererseits in einer objektiven Leistungsfeststellung im Hinblick auf die künstlerische Präsentation der betreffenden Musikkapellen. Ein breit gesteckter Rahmen, von einfachen Bewegungskriterien bis hin zu choreographischen Showelementen, die den zeitgemäßen Entwicklungstendenzen der Gestaltungsmöglichkeiten von Musik in Bewegung gerecht werden, soll allen Musikkapellen Gelegenheit geben, sich nach Maßgabe ihres Leistungsvermögens zu präsentieren.
Marschmusikbewertungen werden vom Österreichischen Blasmusikverband, von Landesverbänden im ÖBV, von Bezirksarbeitsgemeinschaften ("Bezirksverbände") sowie von Mitgliedsvereinen des ÖBV aufgrund eines entsprechenden Auftrags veranstaltet und können sowohl als eigene Veranstaltungen als auch im Rahmen von Landes- und Bezirksmusikfesten oder anderen Festlichkeiten durchgeführt werden.
Im Bereich "Musik in Bewegung" werden Wettbewerbe auf allen Ebenen in fünf Stufen von "A" bis "E" durchgeführt. "Musik in Bewegung" kennt viele Kriterien, die erarbeitet werden müssen. Ständiges Beobachten der Szene ist notwendig, Fehlentwicklungen müssen vermieden und der ganze Bereich immer hinterfragt werden.
Hier geht es zum Statut zur Marschmusikbewertung im ÖBV
> Bundeswettbewerbe "Musik in Bewegung"
> Richtlinien für Ausrückungen und Marschmusikbewertungen