Allergeninformation
Mit 13.12. 2014 trat die Allergeninformationsverordnung BGBl. Nr. 175/2014 in Kraft, woran sich auch alle Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen halten müssen.
Folgendes wird empfohlen:
- Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit lesen: www.bmg.gv.at
- Informationen über verwendete Zutaten sammeln
- Konsumationsangebote in Speisekarten bzw. auf Angebotslisten mit dem Buchstabencode kennzeichnen
- Hinweise bzw. das Allergeninformationsplakat in Speisekarte beilegen bzw. gut sichtbar aufhängen
> Allergeninformation Plakat.pdf
> Allergenkennzeichnung bei offenen Waren.pdf
> Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln („offene Waren“)
(Download vom Bundesministerium für Gesundheit)