Allergeninformation

Mit 13.12. 2014 trat die Allergeninformationsverordnung BGBl. Nr. 175/2014 in Kraft, woran sich auch alle Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen halten müssen.
Folgendes wird empfohlen:   

  • Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit lesen: www.bmg.gv.at
  • Informationen über verwendete Zutaten sammeln
  • Konsumationsangebote in Speisekarten bzw. auf Angebotslisten mit dem Buchstabencode kennzeichnen
  • Hinweise bzw. das Allergeninformationsplakat in Speisekarte beilegen bzw. gut sichtbar aufhängen


> Allergeninformation Plakat.pdf

> Allergenkennzeichnung bei offenen Waren.pdf

> Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln („offene Waren“) 
(Download vom Bundesministerium für Gesundheit)

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